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Was bedeutet "Totenfürsorgeberechtigter" ?
Bei der Totenfürsorge geht es darum, was dereinst aus dem Leichnam wird, insbesondere wie und wo er bestattet wird. Der Leichnam ist juristisch kein
vermögenswertes Gut und somit auch nicht vererbbar. Das Recht am Leichnam, die Totenfürsorge, geht somit nicht automatisch auf die Erben über. Die Totenfürsorge steht vielmehr den nächsten Angehörigen des Verstorbenen zu und kann zu Lebzeiten frei bestimmt werden.

Mehr zum Thema entnehmen Sie dem anhängenden Vorsorgebrief.

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