In Deutschland gibt es unterschiedliche Arten von Gräbern, die den Hinterbliebenen in der Regel von den Friedhofsverwaltungen angeboten werden.. Die Nutzungsdauer und die Ruhefristen können hierbei ganz unterschiedlich sein. Die angegebenen Größen der Grabstätten sind Richtwerte, bezogen auf Gelsenkirchen:
Reihengräber (das traditionelle Einzelgrab),
jeweils für eine Beerdigung im Sarg oder in der Urne. Nach Ablauf der Ruhefrist / Nutzungsdauer (ca. 25 Jahre) ist eine Verlängerung oder weitere Nutzung der Grabstätte nicht möglich. Die Größe des Reihengrabes beträgt ca. 120 x 250 cm bei einem Erd-Reihengrab und ca. 100 x 100 cm bei einem Urnen-Reihengrab.
Zu den Reihengräber zählen:
- Reihengräber mit und ohne Gestaltungsvorgaben
- Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgräber
- Gemeinschaftsgräber
- Baumbestattungen
- Urnengemeinschaftsgräber (nur für Urnen)
Die Wahlgrabstätte (das klassische Familiengrab)
- Größe ca. 120 x 250 cm je Erd-Grabstelle und ca. 100 x 100 cm je Urnengrab
- Ein- oder mehrstellige Gräber für die Sargbestattung und/oder Urnenbeisetzung
- Mischformen (Sarg und Urne) sind möglich
- Nach Ablauf der Nutzungsdauer kann die Grabstätte verlängert und für weitere Beerdigungen genutzt werden.
Auf einigen Friedhöfen werden auch Beisetzungen in Kolumbarien angeboten. Die Urnenwand (Kolumbarium) ist eine gemauerte Massenaufbewahrungs-Stelle für Urnen. Nach Ablauf des Nutzungsrechtes erfolgt eine namenlose Beisetzung auf dem Friedhof. Die Standzeiten lehnen sich an die Liegezeiten der Reihen- oder Wahlgräber an.
Ebenfalls gibt es sogenannte Rasen-Gemeinschaftsgräber, auf denen nach der Beisetzung Rasen auf das Grab gesät wird. Urnen- als auch Sargbeisetzungen können hier vorgenommen werden. Häufig übernimmt die Friedhofsverwaltung die Pflege der Rasenflächen, das Pflanzen von Blumen ist in der Regel nicht erwünscht. Ob es erlaubt ist, am Grab Blumen niederzulegen oder Kerzen aufzustellen, ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich.
Waldbestattungen setzen in der Regel eine Feuerbestattung voraus. Die Asche des Verstorbenen wird in einer biologisch abbaubaren Urne beigesetzt. Es gibt diese Form der Bestattungen außerhalb und innerhalb von Friedhöfen. Außerhalb von Friedhöfen wird die Beisetzung meist in Bestattungswäldern vorgenommen. Das Ablegen von Blumen oder das Aufstellen von Kerzen ist dort nicht gestattet. Auf Friedhöfen wird oft der vorhandene, alte Baumbestand genutzt. Ob das Ablegen von Andenken dort gestattet ist, steht in der jeweiligen Friedhofssatzung.
Anonyme Felder
Anonyme Grabfelder dienen in der Regel der namenlosen Beisetzung von Urnen. Es gibt vereinzelt auch anonyme Körperbestattungen. Den Hinterbliebenen ist die genaue Bestattungsstelle nicht bekannt. Oftmals wird den Angehörigen erst nachträglich schmerzlich bewusst, dass durch diese Bestattungsform auf eine wichtige Möglichkeit zur Trauerbewältigung verzichtet wurde. Die namenlose Bestattung kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden.