Die Hauptaufgaben der FGG FRIEDHOFSGÄRTNER GELSENKIRCHEN EG ist ihre Arbeit als Treuhandstelle für Dauergrabpflege / Bestattungsvorsorge / Grabmalvorsorge.
Ein Vorsorgevertrag wird für einen von Ihnen gewählten Zeitraum über die von Ihnen bestimmten Leistungen (Dauergrabpflege, Bestattungsvorsorge, Grabmalvorsorge) abgeschlossen. Die Kosten für die gesamte Vertragslaufzeit werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Als Treuhandstelle für Dauergrabpflege ist die FGG beratend und - wie es der Name schon sagt - treuhänderisch für beide Vertragspartner (Kunde und Friedhofsgärtner) tätig. Sie ist also verantwortlich für die von Ihnen eingezahlten Gelder.
Sie als Auftraggeber haben dadurch die absolute Sicherheit, dass der von Ihnen gewünschte und vertraglich festgelegte Umfang der Leistungen tatsächlich über den gesamten vereinbarten Zeitraum und innerhalb des festgeschriebenen Kostenrahmens erbracht wird. Diese Sicherheit kann kein Einzelunternehmen bieten, denn niemand kann voraussagen, ob er in 20, 30 oder gar 40 Jahren überhaupt noch tätig sein wird.
Die eingezahlte Vertragssumme legen wir sofort nach Zahlungseingang auf der Grundlage von festgelegten Vorschriften zu günstigen Konditionen an. Mit den entsprechenden Zinserträgen sollen dann die jährlichen Teuerungsraten und für alle vereinbarten Leistungen aufgefangen werden.
Die FGG FRIEDHOFSGÄRTNER GELSENKIRCHEN EG bezahlt den Bestatter, Friedhofsgärtner, Florist und/oder Steinmetz aus dem aus dem Vorsorgevertrag die vertraglich vereinbarten Leistungen. Außerdem finden regelmäßige Kontrollen statt.