Kostenlose Servicehotline:

0800 / 15 16 17 0

  Servicenummer
 

treuhandvertragDer Treuhandvertrag ist ein Vertrag zwischen drei Vertragspartnern: Ihnen als Auftraggeber/Treugeber, dem Auftragnehmer (Gärtner, Steinmetz, Bestatter, ...) und dem Treuhänder (FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG). Mit diesem Vertragsverhältnis übertragen Sie Rechte und Pflichten an die Treuhandstelle, zum Beispiel die Verwaltung der eingezahlten Gelder, die Bezahlung des Vertragsnehmers und die Kontrolle der vereinbarten Leistungen.

Gleichzeitig wird ein Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragsnehmer geschlossen.

Häufige Fragen und Antworten zum Treuhandvertrag.