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(LWK-NRW) Im Herbst stellt sich für den Gartenfreund immer wieder die Frage, wie er die im Garten anfallenden Pflanzenabfälle, wie abgefallenes Laub, abgestorbene Pflanzenreste oder kranke Pflanzen, am besten beseitigen kann. Die meisten Pflanzenabfälle können natürlich über den Kompost entsorgt werden, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Schließlich liefert der Kompost später wieder wertvollen Humus, über den der Boden mit wichtigen organischen Substanzen und Nährstoffen versorgt werden kann.

Aber nicht alle Pflanzenabfälle aus dem Garten eignen sich auch für eine Kompostierung. Nicht geeignet sind vor allem Pflanzen und Pflanzenteile, die von hartnäckigen Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen befallen sind. Denn die Erreger dieser Erkrankungen bilden häufig widerstandsfähige Dauersporen aus, mit denen sie lange im Boden und Kompost überdauern können. Beim Ausbringen des Kompostes würden die Erreger wieder verschleppt und weiterverbreitet.

Vor allem Erreger, die eine Fäule im Wurzel- oder Stängelbereich und Welkeerkrankungen verursachen, sollten nicht kompostiert werden. Hierzu zählen etwa Erkrankungen wie die Asternwelke, Cylindrocladium-Triebsterben an Buchsbaum, Kohlhernie, Fusarium- oder Sklerotinia-Fäule an Gemüse oder Wurzelfäulen an Erdbeerpflanzen. Ähnlich ist es mit Schädlingen, die im Boden leben oder überdauern, wie Nematoden und Gemüsefliegen. Samentragende Unkräuter und Wurzelunkräuter, wie Quecke und Giersch, gehören ebenfalls nicht auf den Kompost.

Bei Krankheits- oder Schädlingsbefall an Blättern und Früchten, wie Schorf, Mehltau, Blattfleckenkrankheiten oder Blattlausbefall, ist eine Kompostierung hingegen möglich, wenn die kranken Pflanzenteile sofort mit Erde oder anderem dichten Material, wie beispielsweise Grasschnitt, abgedeckt werden. Das verhindert eine Verbreitung der Erreger, zum Beispiel durch Sporen. Eine Überlebensfähigkeit dieser Sporen im Kompost ist bei einer sachgemäßen Kompostierung durch die Verrottungsvorgänge dann nicht zu erwarten.

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
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