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Sich das eigene Grab schaufeln? Darauf hat nun wirklich niemand Lust. Wie die eigene Beerdigung verlaufen wird, wie wohl der Grabstein aussehen wird und welche Blumen einmal die Erddecke schmücken, das hingegen möchten viele Menschen gerne wissen und am liebsten auch selbst beeinflussen.

Früher war das meistens Wunschdenken. Wenn überhaupt schon zu Lebzeiten über das eigene Ableben gesprochen wurde, war es doch fraglich, ob die geäußerten Wünsche dann auch tatsächlich so umgesetzt wurden. Jeder trauert anders und in einer Stresssituation wie nach dem Tod eines nahen Angehörigen ist auch schlicht nicht jeder emotional und nervlich in der Lage, sich um Details wie die Farbe der Grabinschrift oder die Wahl der Einfassungspflanzen zu kümmern.

Heute hingegen nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, mit einem Dauergrabpflegevertrag aktiv Vorsorge für die Zeit nach dem Tod zu betreiben. „Die meisten Menschen beginnen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, wenn sie zum ersten Mal mit einem Beisetzungsfall konfrontiert werden“, berichtet Andreas Mäsing, Geschäftsführer der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG ). „Oft leben etwa die Kinder eines Verstorbenen nicht vor Ort und können daher die Grabpflege nicht selbst übernehmen. Oder der hinterbliebene Partner ist körperlich nicht in der Lage, sich selbst um das Grab zu kümmern, oder möchte nun lieber in die Nähe der Enkelkinder ziehen.“

Wünsche sicher erfüllt wissen

Der Trend zu Vorsorgeregelungen ist also nicht zuletzt durch die immer mobiler werdende Gesellschaft bedingt, doch wer einmal in das Thema eingestiegen ist, erkennt auch die weiteren Vorteile, weiß Mäsing aus Erfahrung. „Wer immer ein selbstbestimmtes Leben geführt hat, nutzt nun die Möglichkeit, auch die eigene Beerdigung sowie die Gestaltung und Pflege des Grabs nach den eigenen Wünschen zu organisieren – und gleichzeitig die Angehörigen zu entlasten oder auch Streit zwischen Familienmitgliedern vorzubeugen.“

Die Stärke eines Dauergrabpflegevertrags: Er ist so individuell wie die Menschen, die ihn abschließen. Am häufigsten wird eine regelmäßige Grabpflege mit individueller saisonaler Wechselbepflanzung nachgefragt. Manche wollen die Blumen für die Wechselbepflanzung auch nicht selbst aussuchen, sondern übertragen die Auswahl dem Friedhofsgärtner. Andere möchten, dass zusätzlich zum Wechselflor ein Gesteck zum Todestag, zu den Totengedenktagen oder zu Weihnachten geliefert wird. Alle Wünsche werden in einem Treuhandvertrag festgehalten.

Kontrollen garantieren ein würdevolles Andenken

Treuhandstellen wie die FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG übernehmen dabei eine wichtige Funktion: „Der Vertrag selbst wird zwischen dem Kunden und dem örtlichen Friedhofsgärtner abgeschlossen. Wir als Treuhandstelle verwalten jedoch das vorab gezahlte Geld“, erklärt Andreas Mäsing. „Das heißt, wir legen es sicher und möglichst mindestens mit dem Ziel des Inflationsausgleichs an, und bezahlen den Friedhofsgärtner für die erbrachten Leistungen. Außerdem kontrollieren und dokumentieren wir die vertraglich vereinbarten Leistungen mithilfe festangestellter Grabkontrolleure. Das ist bei allem Vertrauensvorschuss ganz wichtig.“

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Extra-Kasten

Keine Angst vor Fragen
Sowohl die Friedhofsgärtner vor Ort als auch die Dauergrabpflegeorganisationen beraten Sie gerne zu allen Aspekten und Möglichkeiten der Dauergrabpflege.
Kann ich mir über einen Dauergrabpflegevertrag einen Wunschplatz auf dem Friedhof reservieren lassen?
Das ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und hängt von den jeweiligen Satzungen ab. Bei Gemeinschaftsgräbern und bei sogenannten Wahlgräbern ist die Option jedoch meist vorhanden.

Lohnt es sich, mit dem Vertragsabschluss möglichst lange zu warten, weil dann die Zeit bis zum Ableben kürzer ist und sich die Preise besser kalkulieren lassen?
Nein. Das Verfahren basiert darauf, dass die Erträge des Treugutes die Inflation auch bei der vorgeschriebenen sicheren Anlage möglichst kompensieren. Seit Gründung der Gesellschaften haben die Erträge der angelegten Gelder bislang sogar stets Mehrleistungen durch den Friedhofsgärtner ermöglicht.

Was passiert, wenn der beauftragte Friedhofsgärtner insolvent geht oder seinen Betrieb aufgibt?
Bei einer Insolvenz des Friedhofsgärtners vergibt die Treuhandstelle den Auftrag an einen Nachfolgebetrieb, der den vertraglichen Verpflichtungen ebenso nachkommen muss wie sein Vorgänger.

Ich überlege, die Pflege eines Grabs, an den örtlichen Friedhofsgärtner zu übertragen. Kann ich die Leistungen auch erst mal testen?

Ja. Viele Kunden steigen über einen zeitlich begrenzten Grabpflegevertrag in die Dauergrabpflege ein – oder auch nur über eine einzelne Dienstleistung, etwa den Gießdienst während des Sommerurlaubs.

Informationen zu den Dienstleistungsangeboten der Friedhofsgärtner und eine Übersicht über alle Dauergrabpflegeinstitutionen finden Sie im Internet unter www.grabpflege.de oder www.fgg-online.de.
Bildunterschriften (Hinweis: Diese und weitere Bilder stehen Ihnen in Originalgröße im Pressebereich unserer Internetseite www.grabpflege.de zur Verfügung):

GdF_Leistung der Friedhofsgärtner.jpg: Die Grabbepflanzung und die dazugehörige Kundenberatung gehören zu den wichtigsten Leistungen der Friedhofsgärtner. Foto: GdF, Bonn

GdF_Kompetente Beratung.jpg: Regionale Dauergrabpflegeorganisationen beraten gerne zu allen Aspekten und Möglichkeiten der Dauergrabpflege. Foto: GdF, Bonn

Weitere Informationen und Pressekontakt bei:

FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
Middelicher Str. 89
45892 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/31 80 8-0
Fax: 0209/31 80 8-50
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH
Godesberger Allee 142-148
53175 Bonn
Tel.: 0228/81 00 2-44
Fax: 0228/81 00 2-65
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Internet: www.grabpflege.de

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