DIE VIER SÄULEN DER VORSORGE:
Vorsorge ist ein wichtiges Thema und wurde mit der Corona-Pandemie noch mehr in den Fokus gerückt. Da werden Fragen gestellt wie: Was passiert mit mir, wenn ich Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Habe ich meine Patientenverfügung richtig ausgefüllt? Welche Vorsorgeformulare sind wichtig? Für was sollte ich alles vorsorgen? Es gibt viele Wege sich zu informieren. Die Internetseiten der entsprechenden Bundesministerien, diverse Beratungsstellen vor Ort und auch unsere Internetseite www.fgg-online.de .
Die wichtigsten Punkte zum Thema Vorsorge sind: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und die Bestattungsverfügung. Wenn diese vier Sachen ausgefüllt vorliegen, haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Wille zu jedem Zeitpunkt erfüllt wird und alles so geregelt ist, wie Sie es sich wünschen. Das entlastet ihre Angehörigen, also besprechen Sie rechtzeitig diese Themen und nehmen sich einmal die Zeit zum Ausfüllen der Formulare.
Die Vorsorgevollmacht bestimmt wer sich für Sie um alles kümmern soll, wenn Sie es nicht mehr selbst entscheiden können, von ärztlichen Entscheidungen bis zur Vermögensverwaltung.
Die Betreuungsverfügung regelt wer für einen im Betreuungsfall die Entscheidungen treffen soll und in welchem Umfang, diese Regelung ist gerichtlich bindend.
Mit der Patientenverfügung regeln Sie Ihre eigenen Behandlungswünsche, für den Fall das Sie selbst nicht mehr gefragt werden können.
Mit der Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach dem Tod mit Ihren sterblichen Überresten genau geschehen soll.
Die Bundesnotarkammer empfiehlt die Verfügungen/Vollmachten zu kombinieren, weil zwischen Ihnen Abhängigkeiten bestehen.
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Die Bestattungsverfügung wird oft vergessen
Die Bestattungsverfügung regelt wer das Totenfürsorgerecht übernimmt, also Sie nach ihrem Ableben vertritt. In dieser Verfügung sind Ihre Wünsche in Kurzform hinterlegt. Das umfasst, welche Grabart gewünscht ist, wo die Beisetzung stattfinden und wer benachrichtigt werden soll, genauso wie Wünsche zu Trauerfeier, Grabmal und Grabpflege. Außerdem kann in dieser Verfügung auf eine schon abgeschlossene Bestattungsvorsorge verwiesen werden. Das entlastet die Angehörigen, denn damit können Ihre Wünsche umgesetzt werden. Fordern Sie herzu gern die Broschüre „Persönliche Vorsorge“ sowie „Todesfall eines Angehörigen. Was ist zu tun?“ bei der FGG – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.
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Dies und mehr entnehmen Sie dem Vorsorgebrief, den wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen.
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FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
Middelicher Straße 89
45892 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/318080
Dateien zum Download:
Vorsorge ist ein wichtiges Thema und wurde mit der Corona-Pandemie noch mehr in den Fokus gerückt. Da werden Fragen gestellt wie: Was passiert mit mir, wenn ich Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann? Habe ich meine Patientenverfügung richtig ausgefüllt? Welche Vorsorgeformulare sind wichtig? Für was sollte ich alles vorsorgen? Es gibt viele Wege sich zu informieren. Die Internetseiten der entsprechenden Bundesministerien, diverse Beratungsstellen vor Ort und auch unsere Internetseite www.fgg-online.de .
Die wichtigsten Punkte zum Thema Vorsorge sind: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und die Bestattungsverfügung. Wenn diese vier Sachen ausgefüllt vorliegen, haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Wille zu jedem Zeitpunkt erfüllt wird und alles so geregelt ist, wie Sie es sich wünschen. Das entlastet ihre Angehörigen, also besprechen Sie rechtzeitig diese Themen und nehmen sich einmal die Zeit zum Ausfüllen der Formulare.
Die Vorsorgevollmacht bestimmt wer sich für Sie um alles kümmern soll, wenn Sie es nicht mehr selbst entscheiden können, von ärztlichen Entscheidungen bis zur Vermögensverwaltung.
Die Betreuungsverfügung regelt wer für einen im Betreuungsfall die Entscheidungen treffen soll und in welchem Umfang, diese Regelung ist gerichtlich bindend.
Mit der Patientenverfügung regeln Sie Ihre eigenen Behandlungswünsche, für den Fall das Sie selbst nicht mehr gefragt werden können.
Mit der Bestattungsverfügung legen Sie fest, was nach dem Tod mit Ihren sterblichen Überresten genau geschehen soll.
Die Bundesnotarkammer empfiehlt die Verfügungen/Vollmachten zu kombinieren, weil zwischen Ihnen Abhängigkeiten bestehen.
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Die Bestattungsverfügung wird oft vergessen
Die Bestattungsverfügung regelt wer das Totenfürsorgerecht übernimmt, also Sie nach ihrem Ableben vertritt. In dieser Verfügung sind Ihre Wünsche in Kurzform hinterlegt. Das umfasst, welche Grabart gewünscht ist, wo die Beisetzung stattfinden und wer benachrichtigt werden soll, genauso wie Wünsche zu Trauerfeier, Grabmal und Grabpflege. Außerdem kann in dieser Verfügung auf eine schon abgeschlossene Bestattungsvorsorge verwiesen werden. Das entlastet die Angehörigen, denn damit können Ihre Wünsche umgesetzt werden. Fordern Sie herzu gern die Broschüre „Persönliche Vorsorge“ sowie „Todesfall eines Angehörigen. Was ist zu tun?“ bei der FGG – Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an.
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Dies und mehr entnehmen Sie dem Vorsorgebrief, den wir Ihnen hier zum Download zur Verfügung stellen.
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FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
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45892 Gelsenkirchen
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