Zentralverband Gartenbau e.V.
BVE Merkblatt: BVL-Tipps zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im heimischen Garten
Allgemein
Unkraut vergeht nicht! Jeder Gartenbesitzer kann diesen Satz bestätigen. Trotz intensiver Pflege wächst der unliebsame Gast fast überall im eigenen Garten und droht, den gepflegten Rasen oder die geliebte Zierpflanze zu verdrängen. Auch tierische Schädlinge, Pilze oder Pflanzenkrankheiten können eine üppige Blütenpracht oder reiche Ernte verhindern. Entscheidet sich der Hobbygärtner für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, sollten dabei bestimmte Grundregeln beachtet werden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig rät.
Vor dem Griff zum Pflanzenschutzmittel steht zunächst immer die Frage nach möglichen Alternativen. Es existieren zahlreiche mechanische Hilfsmittel wie Hacken, die das klassische Unkrautjäten erleichtern. Auch manchem Insektenbefall kann z. B. mithilfe von Leimringen oder engmaschigen Netzen vorgebeugt werden. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist oftmals nicht erforderlich.
Geeignete Produkte
Soll ein Pflanzenschutzmittel verwendet werden, gilt es zunächst, das passende Produkt zu finden. Nicht jedes Pflanzenschutzmittel, das in der Landwirtschaft genutzt wird, ist auch für den privaten Gebrauch gleichermaßen geeignet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) legt daher bereits im Zulassungsverfahren fest, ob und wie ein Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingartenbereich eingesetzt werden darf. Die entsprechenden Anwendungsbestimmungen veröffentlicht das BVL in seiner Pflanzenschutzmittel-Datenbank in der Rubrik „HuK – Haus- und Kleingarten“.
Kauf im Fachhandel
Pflanzenschutzmittel sollten immer im Fachhandel gekauft werden. Das BVL rät vom Kauf bei un-seriösen Anbietern, z. B. im Internet, ab. Hier besteht immer die Gefahr, dass vermeintliche Schnäppchen sich später als ungeeignet für das Pflanzenschutzproblem herausstellen.
Die Verkäufer im Fachhandel sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden ausführlich zu den verschiedenen Pflanzenschutzmitteln aber auch zu Alternativen zum Einsatz chemischer Mittel zu beraten. Bei dem Beratungsgespräch kann es helfen, befallene Pflanzenteile oder Fotos davon mitzubringen, um so ein passendes Mittel zu finden.
Die richtige Anwendung
Vor der Anwendung gilt es, die Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels gründlich zu lesen. Die dort gemachten Angaben zu persönlichen Schutzmaßnahmen, Dosierung und Wartezeit zwischen der letzten Anwendung und der Ernte müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf „gärtnerisch genutzten Flächen“ eingesetzt werden. Im Haus- und Kleingartenbereich sind dies hauptsächlich Gehölze, Beete und Rasenflächen. Eine Anwendung auf anderen Flächen, wie Wegen oder Zufahrten, ist nicht gestattet. Zur Unkrautentfernung bleiben hier nur Stahlbürsten, Fugenkratzer und andere Geräte. Auch in oder unmittelbar an Gewässern haben Pflanzenschutzmittel nichts zu suchen.
Das Mittel darf immer nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden, d. h. ein für Zierpflanzen zugelassenes Produkt darf beispielsweise nicht bei Obstbäumen verwendet werden. Ebenso ist die richtige Dosierung des Pflanzenschutzmittels zu beachten und das Mittel nur auf den tatsächlich befallenen Flächen einzusetzen. Die falsche Anwendung eines Pflanzenschutzmittels kann zu ungewollten Schädigungen der eigenen Pflanzen, der Umwelt und der eigenen Gesundheit führen.
Beim Einsatz von Spritzmitteln ist auf geeignetes Wetter zu achten. So sollte es nicht regnen, da das Mittel sonst nicht ausreichend einwirken kann. Es sollte windstill sein, um eine ungewollte Abdrift zu vermeiden. Und die Temperatur sollte 25 °C nicht überschreiten.
Bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln sollten stets eine körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe getragen werden. Bei einigen Mitteln können auch eine Schutzbrille und eine Kopfbedeckung vorgeschrieben sein. Während der Anwendung sollte zudem nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Der Spritznebel darf nicht eingeatmet werden!
Nach der Anwendung sollten die genutzten Geräte gereinigt und das Reinigungswasser auf die bereits behandelten Flächen gegossen werden. Anschließend empfiehlt es sich, die eigene Kleidung zu wechseln und zu waschen. Die unbedeckten Körperpartien sollten ebenfalls gründlich gewaschen werden. Ist nach einem unabsichtlichen Kontakt mit einem Pflanzenschutzmittel ärztlicher Rat notwendig, dann sollte dem Arzt die Verpackung oder das Etikett gezeigt werden.
Sichere Lagerung und Entsorgung
Pflanzenschutzmittel sind immer verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren zu lagern. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und darf sich nicht in der Nähe von Lebensmitteln oder Tierfutter befinden.
Ist ein Pflanzenschutzmittel nicht mehr anwendbar, muss es fachgerecht bei der kommunalen Annahmestelle für Sonderabfall entsorgt werden. Reste von Pflanzenschutzmitteln dürfen niemals – auch nicht in verdünnter Form – in den Abfluss gegeben oder über den normalen Hausmüll ent-sorgt werden. Leere Packungen kommen in den Restmüll oder – wenn sie den Grünen Punkt tragen – zum Recyclingmüll.
Quellen
• Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Stand: Juli 2016
Links:
Dateien zum Download:
BVE Merkblatt: BVL-Tipps zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im heimischen Garten
Allgemein
Unkraut vergeht nicht! Jeder Gartenbesitzer kann diesen Satz bestätigen. Trotz intensiver Pflege wächst der unliebsame Gast fast überall im eigenen Garten und droht, den gepflegten Rasen oder die geliebte Zierpflanze zu verdrängen. Auch tierische Schädlinge, Pilze oder Pflanzenkrankheiten können eine üppige Blütenpracht oder reiche Ernte verhindern. Entscheidet sich der Hobbygärtner für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, sollten dabei bestimmte Grundregeln beachtet werden, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig rät.
Vor dem Griff zum Pflanzenschutzmittel steht zunächst immer die Frage nach möglichen Alternativen. Es existieren zahlreiche mechanische Hilfsmittel wie Hacken, die das klassische Unkrautjäten erleichtern. Auch manchem Insektenbefall kann z. B. mithilfe von Leimringen oder engmaschigen Netzen vorgebeugt werden. Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist oftmals nicht erforderlich.
Geeignete Produkte
Soll ein Pflanzenschutzmittel verwendet werden, gilt es zunächst, das passende Produkt zu finden. Nicht jedes Pflanzenschutzmittel, das in der Landwirtschaft genutzt wird, ist auch für den privaten Gebrauch gleichermaßen geeignet. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) legt daher bereits im Zulassungsverfahren fest, ob und wie ein Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingartenbereich eingesetzt werden darf. Die entsprechenden Anwendungsbestimmungen veröffentlicht das BVL in seiner Pflanzenschutzmittel-Datenbank in der Rubrik „HuK – Haus- und Kleingarten“.
Kauf im Fachhandel
Pflanzenschutzmittel sollten immer im Fachhandel gekauft werden. Das BVL rät vom Kauf bei un-seriösen Anbietern, z. B. im Internet, ab. Hier besteht immer die Gefahr, dass vermeintliche Schnäppchen sich später als ungeeignet für das Pflanzenschutzproblem herausstellen.
Die Verkäufer im Fachhandel sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden ausführlich zu den verschiedenen Pflanzenschutzmitteln aber auch zu Alternativen zum Einsatz chemischer Mittel zu beraten. Bei dem Beratungsgespräch kann es helfen, befallene Pflanzenteile oder Fotos davon mitzubringen, um so ein passendes Mittel zu finden.
Die richtige Anwendung
Vor der Anwendung gilt es, die Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels gründlich zu lesen. Die dort gemachten Angaben zu persönlichen Schutzmaßnahmen, Dosierung und Wartezeit zwischen der letzten Anwendung und der Ernte müssen in jedem Fall eingehalten werden.
Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf „gärtnerisch genutzten Flächen“ eingesetzt werden. Im Haus- und Kleingartenbereich sind dies hauptsächlich Gehölze, Beete und Rasenflächen. Eine Anwendung auf anderen Flächen, wie Wegen oder Zufahrten, ist nicht gestattet. Zur Unkrautentfernung bleiben hier nur Stahlbürsten, Fugenkratzer und andere Geräte. Auch in oder unmittelbar an Gewässern haben Pflanzenschutzmittel nichts zu suchen.
Das Mittel darf immer nur für den angegebenen Verwendungszweck genutzt werden, d. h. ein für Zierpflanzen zugelassenes Produkt darf beispielsweise nicht bei Obstbäumen verwendet werden. Ebenso ist die richtige Dosierung des Pflanzenschutzmittels zu beachten und das Mittel nur auf den tatsächlich befallenen Flächen einzusetzen. Die falsche Anwendung eines Pflanzenschutzmittels kann zu ungewollten Schädigungen der eigenen Pflanzen, der Umwelt und der eigenen Gesundheit führen.
Beim Einsatz von Spritzmitteln ist auf geeignetes Wetter zu achten. So sollte es nicht regnen, da das Mittel sonst nicht ausreichend einwirken kann. Es sollte windstill sein, um eine ungewollte Abdrift zu vermeiden. Und die Temperatur sollte 25 °C nicht überschreiten.
Bei der Arbeit mit Pflanzenschutzmitteln sollten stets eine körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe getragen werden. Bei einigen Mitteln können auch eine Schutzbrille und eine Kopfbedeckung vorgeschrieben sein. Während der Anwendung sollte zudem nicht gegessen, getrunken oder geraucht werden. Der Spritznebel darf nicht eingeatmet werden!
Nach der Anwendung sollten die genutzten Geräte gereinigt und das Reinigungswasser auf die bereits behandelten Flächen gegossen werden. Anschließend empfiehlt es sich, die eigene Kleidung zu wechseln und zu waschen. Die unbedeckten Körperpartien sollten ebenfalls gründlich gewaschen werden. Ist nach einem unabsichtlichen Kontakt mit einem Pflanzenschutzmittel ärztlicher Rat notwendig, dann sollte dem Arzt die Verpackung oder das Etikett gezeigt werden.
Sichere Lagerung und Entsorgung
Pflanzenschutzmittel sind immer verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren zu lagern. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und darf sich nicht in der Nähe von Lebensmitteln oder Tierfutter befinden.
Ist ein Pflanzenschutzmittel nicht mehr anwendbar, muss es fachgerecht bei der kommunalen Annahmestelle für Sonderabfall entsorgt werden. Reste von Pflanzenschutzmitteln dürfen niemals – auch nicht in verdünnter Form – in den Abfluss gegeben oder über den normalen Hausmüll ent-sorgt werden. Leere Packungen kommen in den Restmüll oder – wenn sie den Grünen Punkt tragen – zum Recyclingmüll.
Quellen
• Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
Stand: Juli 2016
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