(Quelle: WAZ-Gelsenkirchen 04.11.2014)
Nach den vorgelegten Plänen von Gelsendienste stehen Gebührenerhöhungen für die Belegung der Grabflächen („Nutzungsrechte“, zwischen 14,1 und 18,5 Prozent), bei den Bestattungsgebühren (zwischen 8,15 und 14 Prozent) und bei der Grabbereitung (zwischen 15,8 und 16,9 Prozent) an.
Die Preise für Bestattungen ...
Gelsenkirchen will die Friedhofsgebühren drastisch erhöhen
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Nach den vorgelegten Plänen von Gelsendienste stehen Gebührenerhöhungen für die Belegung der Grabflächen („Nutzungsrechte“, zwischen 14,1 und 18,5 Prozent), bei den Bestattungsgebühren (zwischen 8,15 und 14 Prozent) und bei der Grabbereitung (zwischen 15,8 und 16,9 Prozent) an.
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