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Vorsorgeverträge der Treuhandstelle: ,
Treuhandverträge bieten Sicherheit, finanziell und emotional - „Jemandem etwas zu treuen Händen übergeben“. Eine altmodische Redewendung, aber ein hochaktueller Inhalt, denn es geht um Vertrauen. Wem kann ich vertrauen, diese Frage stellen sich jeden Tag tausende Menschen – gerade in Angelegenheiten, die sowohl finanzieller als auch persönlicher Natur sind. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament, aber eben auch die Bestattung oder die Gestaltung und Pflege der Grabstätte, das alles sind Themen, die hochemotional und gleichzeitig eng verknüpft mit finanziellen Gesichtspunkten sind.

Welche Person ist so vertrauenswürdig, dass sie meine Wünsche auch nach meinem Ableben noch zuverlässig erfüllt – auch unter dem Druck Außenstehender und der Anspannung, die ganz generell mit entsprechenden Situationen einhergeht. Und wenn ich einen derart zuverlässigen Menschen an meiner Seite weiß: Möchte ich ihn überhaupt mit dieser Verantwortung belasten? Solche und ähnliche Gedankengänge sind es, die dazu führen, dass Treuhandverträge in der Vorsorge eine immer größere Rolle spielen. Die Treuhandstelle ist eine neutrale Instanz zwischen Treugeber und ausführendem Betrieb. Ob als Bestattungsvorsorge, Grabmalvorsorge oder Dauergrabpflege, bei einem Treuhandvertrag werden die Wünsche der treugebenden Person bis ins Detail schriftlich festgehalten. Dabei wird der Betrag für die zu erbringenden Leistungen festgeschrieben – Nachzahlungen sind ausgeschlossen.

Der spezifische Betrag wird nach Vertragsabschluss an die Treuhandstelle überwiesen und von ihr verwaltet. Nach Möglichkeit ertragsbringend, vor allem jedoch sicher, denn von dem angelegten Kapital entlohnt die Treuhandstelle den im Treuhandvertrag aufgeführten Betrieb für die vereinbarte Leistungserbringung. Zudem kontrolliert sie den Umfang und die Qualität der erbrachten Leistungen.

... weitere Informationen finden Sie im anliegenden Vorsorgebrief

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