LWK-NRW: Die Hecken in Hausgärten sollten jetzt in Form gebracht werden. Damit Laub abwerfende Hecken ihre Form behalten, benötigen sie nun ihren ersten Schnitt, auch Johannis-Schnitt genannt, teilt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit. Vor jedem Heckenschnitt sollte der Hobbygärtner sich aber vergewissern, dass keine Vögel mehr in der Hecke nisten. Der zweite Schnitt kann entweder Ende August oder im Winter erfolgen.
Bei Nadelgehölzen genügt ein Schnitt im Juli. Der wichtigste Grundsatz beim Formschnitt lautet: Eine breite Basis, die sich langsam nach oben verjüngt, damit das Laub auch im unteren Bereich der Hecken genügend Licht erhält.
Die Empfehlung zum Schnitt gilt nur für Hausgärten und nicht für Hecken, Röhricht und Dickicht in freier Landschaft. Hierfür besteht in der Zeit vom 1. März bis 30. September ein grundsätzliches Schnittverbot.
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Pressestelle
Bernhard Rüb (verantwortlich)
Siebengebirgsstraße 200
53229 Bonn
Telefon: 0228 / 7031113, Fax: 0228 / 7038434 mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Uwe Spangenberg
Nevinghoff 40
48147 Münster
Telefon: 02 51 / 2 37 62 34, Fax: 0251 / 2 37 62 33 mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei Nadelgehölzen genügt ein Schnitt im Juli. Der wichtigste Grundsatz beim Formschnitt lautet: Eine breite Basis, die sich langsam nach oben verjüngt, damit das Laub auch im unteren Bereich der Hecken genügend Licht erhält.
Die Empfehlung zum Schnitt gilt nur für Hausgärten und nicht für Hecken, Röhricht und Dickicht in freier Landschaft. Hierfür besteht in der Zeit vom 1. März bis 30. September ein grundsätzliches Schnittverbot.
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