Der Verlust eines geliebten Menschen ist eine schwere emotionale Belastung. Doch neben der Trauer kommt oft auch eine finanzielle Herausforderung auf die Hinterbliebenen zu. Eine Bestattung kann schnell mehrere tausend Euro kosten – eine Summe, die viele Familien unvorbereitet trifft. Doch warum sind die Kosten einer Beerdigung so hoch? Ein Blick auf die verschiedenen Posten gibt Aufschluss.
Was kostet eine Beerdigung und warum?
Die Kosten einer Beerdigung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, die durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst werden:
• Friedhofsgebühren: Diese Gebühren decken die Nutzung eines Grabes für eine bestimmte Ruhezeit ab, die oft zwischen 15 und 30 Jahren liegt. Die Kosten variieren je nach Gemeinde, Friedhofslage und Grabart (Erd- oder Urnengrab). Sie können zwischen 1.000 und 4.000 Euro liegen. Hinzu kommen Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle und die Beisetzung, die von den Kommunen oder kirchlichen Trägern festgelegt werden.
• Bestattungsleistungen: Das Bestattungsunternehmen übernimmt zahlreiche Aufgaben wie die Überführung des Verstorbenen, dessen hygienische Versorgung, die Einkleidung, die Bereitstellung eines Sarges oder einer Urne sowie die Organisation der Trauerfeier. Der Preis richtet sich nach dem gewählten Sarg- oder Urnenmodell, den Transportwegen und dem Umfang der Dienstleistungen. Diese Kosten belaufen sich meist auf 2.000 bis 5.000 Euro.
• Trauerfloristik: Blumenschmuck für die Trauerfeier sowie Kränze und Gestecke sind ein wichtiger Bestandteil des Abschieds. Blumen haben eine tiefgehende symbolische Bedeutung in der Trauerkultur: Sie stehen für Vergänglichkeit, Liebe und den Kreislauf des Lebens. Weiße Lilien beispielsweise symbolisieren Reinheit und ewiges Leben, während Rosen für Liebe und Erinnerung stehen. Die Preise variieren je nach Art und Umfang der Dekoration und können zwischen 200 und 800 Euro betragen.
• Grabstein und Grabeinfassung: Ein Grabmal ist nicht nur ein Erinnerungsort, sondern unterliegt auch bestimmten gesetzlichen Vorgaben. Material, Größe und Inschrift bestimmen den Preis, der zwischen 500 und 7.000 Euro liegen kann. Hinzu kommen Kosten für die Aufstellung und gegebenenfalls eine Einfassung des Grabes.
• Dauergrabpflege: Viele Friedhöfe verlangen eine Mindestpflege des Grabes, die oft durch eine Friedhofsgärtnerei übernommen wird. Die Dauergrabpflege ist mehr als nur eine Pflicht – sie ist Ausdruck der anhaltenden Verbundenheit und Erinnerung an den Verstorbenen. Ein gepflegtes Grab ist für viele Angehörige ein wichtiger Ort des Gedenkens. Je nach Umfang (Größe des Grabes, Bepflanzung, Pflegeintensität) belaufen sich die Kosten auf 100 bis 1.000 Euro pro Jahr. Über die gesamte Ruhezeit gerechnet können hier mehrere tausend Euro anfallen.

Die Notwendigkeit frühzeitiger Vorsorge
Angesichts dieser finanziellen Belastungen ist eine frühzeitige Bestattungsvorsorge sinnvoll. Mit einem Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorgevertrag und/oder Dauergrabpflegevertrag können die Kosten bereits zu Lebzeiten abgesichert werden. Dies entlastet die Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit und stellt sicher, dass die Beerdigung nach den eigenen Wünschen erfolgt.
Besonders wichtig bei einer Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorgevertrag und/oder Dauergrabpflegevertrag ist die Einbindung einer Treuhandstelle, wie beispielsweise die der Friedhofsgärtner, z.B. der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG. Die Treuhandstelle stellt sicher, dass die eingezahlten Gelder zweckgebunden verwaltet und für die vorgesehenen Leistungen verwendet werden. Dies schützt sowohl den Vorsorgenden als auch die Hinterbliebenen vor finanziellen Risiken und stellt sicher, dass die gewünschten Leistungen zum Zeitpunkt der Bestattung auch tatsächlich erbracht werden können. Die Einbindung einer Treuhandstelle gibt zudem zusätzliche Sicherheit, dass das Geld unabhängig vom beauftragten Unternehmen verwaltet wird und somit Missbrauch ausgeschlossen werden kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass eine treuhänderisch abgesicherte Bestattungsvorsorge und/oder Dauergrabpflege rechtlich als zweckgebundenes Vermögen gilt und somit vor dem Zugriff durch Sozialhilfe geschützt ist. Das bedeutet, dass selbst wenn eine Person pflegebedürftig wird und staatliche Unterstützung beantragen muss, das für die Bestattung und Grabpflege reservierte Vermögen nicht zur Deckung der Pflegekosten herangezogen werden kann. Dadurch bleibt sichergestellt, dass die Bestattung nach den eigenen Wünschen erfolgen kann und nicht von finanziellen Zwängen beeinflusst wird.
Auch ein rechtzeitig erstelltes Testament oder eine Bestattungsverfügung helfen, Unklarheiten und finanzielle Belastungen zu vermeiden. Wer frühzeitig vorsorgt, nimmt seinen Liebsten eine große Last von den Schultern und sorgt für einen würdevollen Abschied.
Fazit
Eine Beerdigung ist mit erheblichen Kosten verbunden, die durch verschiedene Faktoren wie gesetzliche Vorgaben, kommunale Gebühren und persönliche Wünsche beeinflusst werden. Um finanzielle Engpässe und Stress für die Angehörigen zu vermeiden, sollte frühzeitig vorgesorgt werden. Eine rechtzeitige Planung gibt Sicherheit und ermöglicht es, den letzten Abschied würdevoll zu gestalten.
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns oder unseren Mitglieds- und Partnerbetrieben auf:
FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
Middelicher Straße 89
45892 Gelsenkirchen

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Fax: 0209/3180850
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