(FGG) Neben der Gestaltung und Pflege klassischer Gräber bieten Friedhofsgärtner auch noch weitere Möglichkeiten für eine letzte Ruhestätte an. Diese Bestattungsformen haben eines gemeinsam: Bei allen ist die dauerhafte Pflege der letzten Ruhestätte bereits enthalten. Die Angehörigen und Hinterbliebenen werden so von der Grabpflege entlastet, finden aber stets ein ansprechend gestaltetes und gepflegtes Grab vor - zum Beispiel in einem Dauergrabgepflegten Gemeinschaftsgrab oder einer Ruhegemeinschaft.

Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgräber sind wunderschön gestaltete Gärten, die zugleich Teil eines Friedhofs sind. Darin eingebettet finden sich verschiedene Grabarten. Es gibt zum Beispiel Urnen- und Erdbestattungsplätze, Einzelgräber oder Partnergräber. „Mit einem Dauergrabgepflegten Gemeinschaftsgrab spricht man diejenigen an, denen die bisherigen Grabtypen innerhalb des starren Friedhofsrasters nicht gefallen und denen die landschaftsgärtnerische Gestaltung, bei der die einzelnen Grabflächen miteinander verschmelzen, mehr zusagen“ sagt Andreas Mäsing, Vorstand der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG. An diesem friedlichen Ort wird kein Verstorbener anonym beigesetzt: Ihre Namen werden auf kunstvollen Grabmalen verewigt. Diese blütenreichen und farbenprächtigen Gärten auf Friedhöfen sind Anziehpunkte für Besucher und laden zum Verweilen ein.

Die Einzigartigkeit des Verstorbenen in einer Ruhegemeinschaft bleibt ebenfalls durch die Nennung von Namen und Lebensdaten auf einem gemeinschaftlichen Grabmal erhalten. Viele Hinterbliebene teilen sich hier die Kosten der Pflege einer gemeinsamen Grabstätte. Die Gestaltung erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien für die gärtnerische Grabgestaltung des BdF.

Wenn es um schöne und einfallsreiche Grabgestaltungen geht, sind Friedhofsgärtner die richtigen Ansprechpartner.

Die Bestattungsformen werden ausschließlich über einen Dauergrabpflegevertrag angeboten. Dieser gewährleistet über viele Jahre die sorgfältige und fachgerechte Pflege des Ihnen anvertrauten Grabes. Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem gewünschten Leistungsumfang. Die Grabanlage wird von einer Friedhofsgärtnerei sorgfältig betreut und bepflanzt, ihre Leistungen werden vor Ort durch die Treuhandstelle überwacht. Die Angehörigen können die Grabstätte jederzeit besuchen und Grabschmuck sowie Kerzen aufstellen. Gleichzeitig sind sie von jeder Verpflichtung zur Grabpflege entbunden.

Zu den Dienstleistungsangeboten der Friedhofsgärtner und eine Übersicht über alle Dauergrabpflegeinstitutionen finden Sie im Internet unter www.grabpflege.de oder www.fgg-online.de oder www.vorsorge-im-pott.de

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