Selbstbestimmt im Leben, selbstbestimmt im Tod: Bestattungs-vorsorge und Dauergrabpflegeverträge liegen im Trend. Treu-handstellen verwalten die gezahlten Gelder – und sehen sich gleichzeitig als Fürsprecher für die Wünsche der Verstorbenen.

(Gelsenkirchen, 18. September 2017) Er kommt früh oder spät, schleichend oder schnell. Sicher aber ist: Er kommt, der Tod, irgendwann ist es soweit. Und eben weil niemand weiß, wann und auf welche Art Jede und Jeder die letzte Reise antreten muss, sind Vorsorgemaßnahmen rund um das Thema Sterben und Tod etwas, das viele Menschen im Kopf haben. Im Hinterkopf wohlgemerkt, dort, wo sich tendenziell unangenehme Gedanken recht gut wieder verdrängen lassen.

„Wer sich aber erst mal mit dem Thema auseinandersetzt, merkt oft, dass es gar nicht so unangenehm ist, sondern im Gegenteil etwas sehr Befreiendes hat. Schließlich sind nicht nur Dinge wie eine Patienten- oder Betreuungsverfügung, sondern auch die Bestattungsvorsorge oder ein Dauergrabpflegevertrag Akte der Selbstbestimmung. Sozusagen das letzte bisschen Einfluss, dass man auf das eigene Ende und die Zeit nach dem Tod nehmen kann“, sagt Andreas Mäsing von der Treuhandstelle für Dauergrabpflege, der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG.

Der gebürtige Westfale steht in ständigem Austausch mit vielen Friedhofsgärtnereien, Stein-metzbetrieben und Bestattungsunternehmen. Nach über 20 Jahren als Geschäftsführer der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG weiß er sehr genau, was die zunehmende Zahl an Kundinnen und Kunden beschäftigt, die noch zu Lebzeiten ihre eigene Beerdigung und die anschließende Pflege ihres Grabes organisieren möchten. Und er kennt die Missverständnisse, die entstehen können, wenn die Themen Sterben und Tod in der Familie ausgeklammert wurden. „Da wählen Menschen eine anonyme Bestattung oder ein kleines Reihengrab, weil sie ihre Kinder entlasten wollen – und ahnen gar nicht, dass diese gerne einen festen Platz zum Trauern hätten oder sich ein Familiengrab wünschen, um in ferner Zukunft zumindest räumlich wieder vereint zu sein. Hier im Nachhinein eine Lösung zu finden, ist schwierig und leider oft gar nicht mehr möglich. Umso größere Bedeutung kommt der eigenen Vorsorge zu.“

Nichtsdestotrotz hilft die Treuhandstelle der FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG , wo sie kann – sei es in Form von Beratung bei der Wahl der Bestattungsart, sei es, wenn es darum geht, Treugeber bei Konflikten mit Behörden zu unterstützen und Vorsorgeaufwendungen als Schonvermögen zu verteidigen (siehe Kasten „Vorsorge lohnt sich“). „Treuhandverträge für die Bestattungsvorsorge und Dauergrabpflege sollen Sicherheit geben, zu Lebzeiten und über den Tod hinaus. Deshalb verstehen wir uns nicht nur als Lobby der Lebenden, sondern auch der Toten“, bringt es Andreas Mäsing auf den Punkt. Eine Lobby, die ausnahmsweise einmal jeder gut gebrauchen kann.

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Extra-Kasten I
Dauergrabpflegevertrag – wozu?

Dauergrabpflegeverträge kann man für sich selbst oder für verstorbene Angehörige abschließen. Sie werden deutschlandweit von zahlreichen Friedhofsgärtnereien angeboten und können einzelne Punkte beinhalten – beispielsweise die erstmalige Grabgestaltung, die jährliche Grabsteinreinigung, die saisonale Bepflanzung – oder ein Paket zur kontinuierlichen Grabpflege umfassen. Der Umfang des Auftrags richtet sich jeweils nach den individuellen Wünschen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers.

Die vereinbarten Dienstleistungen werden schriftlich in einem Treuhandvertrag festgehalten, den die treugebende Person direkt mit der Friedhofsgärtnerei ihres Vertrauens abschließt. Zu den Aufgaben der zuständigen Treuhandstelle gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Immer beliebter werden auch Komplettangebote, in denen sowohl die Bestattung und der Grabstein als auch die Grabpflege inklusive saisonalem Wechselflor enthalten sind.

Weitere Informationen zur Dauergrabpflege und den Dauergrabpflegeorganisationen finden Sie im Internet unter www.dauergrabpflege.de oder www.fgg-online.de.

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Extra-Kasten II
Vorsorge lohnt sich doppelt

Zu wissen, wie es nach einem Todesfall weitergeht, das Gefühl, von der Musik bei der Beerdi-gung bis zur Grabbepflanzung alles den eigenen Wünschen entsprechend geregelt zu haben – Vorsorge kann sowohl die Auftraggebenden als auch die Angehörigen emotional entlasten.

Darüber hinaus sind Bestattungsvorsorge- und Dauergrabpflegeverträge aber auch finanziell interessant. In einer Zeit, in der mit sicheren Anlagemethoden kaum noch Zinsen zu erwirtschaften sind, ist ein Treuhandvertrag eine sinnvolle Investition: Er schreibt Dienstleistungen, die in der Zukunft erbracht werden sollen, zu heutigen Preisen fest – und etwaige Erben können die Kosten später als Nachlassverbindlichkeiten abziehen.

An den vertraglich garantierten Leistungen kann kein Erbe rütteln – und auch nicht das Sozialamt, denn angemessene Vorsorgeaufwendungen für Bestattung und Grabpflege gehören zum rechtlich verankerten Schonvermögen. Wo in Einzelfällen dennoch versucht wird, Treugebende oder ihre Angehörigen zur Kündigung der Treuhandverträge zu bewegen, da stehen die Dauergrabpflegeorganisationen mit Rat und Tat zur Seite.

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Bildunterschriften
(Hinweis: Diese und weitere Bilder stehen Ihnen in druckbarer Qualität im Pressebereich unserer Internetseite
www.grabpflege.de zur Verfügung):

GdF_Vorsorge für die Familie.jpg: Vorsorge kann sowohl die Auftraggebenden als auch die Angehörigen entlasten. Foto: GdF, Bonn

GdF_Sicherheit durch Vorsorge.jpg: Zu den Aufgaben der zuständigen Dauergrabpflegeorganisation gehört es, das als Einmalbetrag gezahlte Geld sicher anzulegen und zu verwalten sowie zu kontrollieren, ob die vereinbarten Dienstleistungen vertragsgemäß ausgeführt werden. Foto: GdF, Bonn

GdF_Friedhofsgärtner pflegen Gräber.jpg: Wird die Grabgestaltung dauerhaft in vertrauensvolle Friedhofsgärtnerhände gegeben, sind die Angehörigen entlastet und finden jederzeit ansprechende Gräber vor. Foto: GdF, Bonn

Weitere Informationen und Pressekontakt bei:
FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
Middelicher Str. 89
45892 Gelsenkirchen
Tel.: 0209/318080
Fax: 0209/3180850
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Internet: www.fgg-online.de

Gesellschaft deutscher Friedhofsgärtner mbH
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