LWK NRW: Wie kann Unkraut auf befestigen Flächen wie Terrassen oder Wegen beseitigt werden? Das Pflanzenschutzgesetz erlaubt den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nur auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen, teilt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW mit. Wege, Terrassen sowie Haus- und Hofzufahrten, auch wenn sie nur mit Schotter oder Splitt befestigt sind, gehören nicht dazu. Auch auf Wegen zwischen Beeten, Gräbern oder Rasenflächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel angewendet werden.

Auf befestigen Flächen kann der Wirkstoff nicht in den Boden einsickern und dort biologisch abgebaut werden, sondern bleibt oberflächlich auf dem Beton oder Pflaster haften. Beim nächsten Regen wird das Mittel abgeschwemmt und über den Gully in die Kanalisation und damit in Oberflächengewässer gespült. Das Verbot gilt auch für gerne angewendete Hausmittel wie Essigreiniger oder Streusalz.

Als Alternative zur Chemie bieten sich mechanische Verfahren an. Hochdruckreiniger, Stahlbürsten oder Fugenkratzer leisten gute Dienste bei der Unkrautentfernung. Auch heißes Wasser und ein fester Besen können ohne Probleme verwendet werden. Thermische Verfahren mit Abflammgeräten oder Unkrautbrennern sind ebenfalls erlaubt. Weitere Informationen gibt es unter

www.pflanzenschutzdienst.de in der Rubrik Haus- und Kleingarten.

www.pflanzenschutzdienst.de/hausgarten

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